Halles eigene Bevölkerungszählung läuft – doch das Ergebnis lässt weiterhin auf sich warten. Der Ausgang der städtischen Zählung könnte große finanzielle Auswirkungen haben.
Mehr als einen Monat nach Beginn der städtischen Bevölkerungszählung in Halle bleibt das endgültige Ergebnis weiterhin offen. Wie die Stadt auf Anfrage mitteilte, werden die Rückläufer weiterhin geprüft.
Anfang September hatte die Stadt mit einer eigenen Zählung der Bevölkerung begonnen, um drohende erhebliche Einnahmeverluste abzuwenden. Zu diesem Zweck wurden Briefe an alle verschickt, die im Melderegister als Einwohnerinnen und Einwohner erfasst sind.
Unsicherheit über die Bevölkerungszahlen bleibt
Insgesamt wurden 243.345 Briefe versendet, von denen etwa 5.900 zunächst nicht zugestellt werden konnten. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, sagte der Pressesprecher der Stadt, Drago Bock. Es werde überprüft, ob die nicht erreichten Personen möglicherweise verstorben, innerhalb Deutschlands umgezogen oder ins Ausland verzogen seien. Zudem werde geprüft, ob es Namensunterschiede zwischen Eltern oder einem Elternteil und deren Kindern gebe. Wann ein endgültiges Ergebnis vorliegen wird, ist weiterhin unklar.
Laut der statistischen Berechnungen des Zensus leben nur noch 226.586 Menschen in Halle – etwa sechs Prozent weniger als ursprünglich angenommen. Das Melderegister weist jedoch 243.453 Einwohner aus. Daraufhin stellte die Stadt die Ergebnisse des Zensus infrage und initiierte ihre eigene Bevölkerungszählung. Sollten die niedrigeren Zensus-Zahlen bestätigt werden, drohen der Stadt jährliche Einnahmeverluste von etwa 15 Millionen Euro.
Zweifel an der Methode
Das Statistische Landesamt begrüßte zwar die Zählung „als ein Schritt zur Verbesserung der Qualität des Melderegisters“. Allerdings sei die Methode nicht geeignet, um die Ergebnisse des Zensus 2022 zu überprüfen.
Es gebe mehrere mögliche Fehlerquellen, wie etwa noch nicht entfernte Namensschilder von Verstorbenen oder aktive Nachsendeaufträge. Dadurch könne es vorkommen, dass Postsendungen zugestellt werden, obwohl die betroffene Person faktisch nicht mehr in der Gemeinde lebe.