Am 31. Oktober feiern viele den Reformationstag oder Halloween. Auch Allerseelen und Allerheiligen gibt es noch. Worin sich diese Tage genau unterscheiden, erfahren Sie hier.
Der Herbst ist voller Gedenktage. Beginnend mit dem Reformationstag am 31. Oktober, gefolgt vom Allerheiligen am 1. November und Allerseelentag am 2. November. Einige Bundesländer haben sogar frei an diesen Tagen, doch die wenigstens kennen die Bedeutungen und Unterschiede.
Während sich lange Zeit nur die Bewohner von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über einen freien Reformationstag freuen durften, gilt der Feiertag seit 2018 auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Hintergrund des Reformationstages ist der Thesenanschlag von Martin Luther, der sich 2017 zum 500. Mal jährte. Am 31. Oktober 1517 soll er seine 95 Thesen zu Buße und Ablass an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen haben. Der darin kritisierte Sündenerlass gegen Geld sollte die Erneuerung des Petersdoms in Rom finanzieren. Luther sah im Ablasshandel einen Missbrauch und rief zur Rückbesinnung auf die biblischen Grundlagen des Evangeliums auf.
Reformationstag – auch bekannt als Halloween
Evangelische Christen feiern den 31. Oktober als Beginn der kirchlichen Erneuerung durch Martin Luther. Auf lateinisch bedeutet Reformation Erneuerung, daher der Name Reformationstag.
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Inzwischen ist das Datum aber fast bekannter wegen eines anderen Brauchs: Halloween. Das von irischen Einwanderern in die USA gebrachte Fest hat seinen Ursprung in einem Brauch der Kelten. In ihrer Mythologie kehren an diesem Tag Verstorbene aus dem Totenreich zurück und ziehen mit Geistern und Dämonen umher.
In den USA gehören Umzüge, gruselige Streiche und Partys seit langem zum Festtag. In Deutschland war Halloween bis vor einigen Jahren kaum bekannt. Inzwischen fordern auch hier viele verkleidete Kinder an den Türen „Süßes oder Saures“.
Bereits einen Tag später können sich die Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland freuen: Hier ist der 1. November Feiertag. Grund dafür ist der katholische Gedenktag Allerheiligen. Mit dem Fest gedenkt die Katholische Kirche nicht nur heiliggesprochener Frauen und Männer, sondern auch jener Menschen, die ihren Glauben eher unspektakulär gelebt haben.
Das ursprünglich als Frühlingsfest nach Pfingsten gefeierte Allerheiligen wird seit dem 9. Jahrhundert am 1. November begangen.
Ein weiterer katholischer Gedenktag findet am 2. November statt. In Deutschland ist Allerseelen allerdings kein gesetzlicher Feiertag. Das Fest ist der eigentliche Totengedenktag der katholischen Kirche. Gläubige stellen „Seelenlichter“ auf Gräber und beten für Seelen im Fegefeuer, die nach Auffassung der Kirche noch keine volle Gemeinschaft mit Gott erreicht haben. Sie leisten Fürbitten und schmücken Gräber. Eingeführt wurde der Tag im Jahr 998 von Odilo, dem Abt des Klosters Cluny (Frankreich).
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