Oft sind Abschiebungen mit Härten verbunden. In solchen Fällen können Kirchen abgelehnten Asylbewerbern Schutz gewähren. Hamburgs Innensenator Grote hält die Praxis des Kirchenasyls für problematisch.
In der Diskussion um die Abschiebung eines Afghanen nach Schweden hat Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) die Kirchen kritisiert. Seine Behörde respektiere das Kirchenasyl, sagte Grote dem „Hamburger Abendblatt“, „aber es hat in einem rechtsstaatlichen Verfahren nur dann eine Legitimation, wenn sich alle Beteiligten an die verabredeten Regeln halten“. Am 30. September war in Hamburg erstmals ein Asylbewerber abgeschoben worden, der in einer katholischen Pfarrei der Hansestadt Zuflucht gefunden hatte.
Die Abschiebung war von Flüchtlingsinitiativen und den Kirchen kritisiert worden. Die Linke beantragte eine Debatte im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft, zu der es am Mittwoch aus Zeitgründen aber nicht kam.
„Dienst am Fundament unserer Rechtsordnung“
Erzbischof Stefan Heße hatte in einem Grußwort geschrieben, ihn mache der Bruch des Kirchenasyls sehr betroffen. Wenn Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften Kirchenasyl gewährten, wendeten sie sich damit nicht gegen den Rechtsstaat. „Vielmehr geht es um einen Dienst am Fundament unserer Rechtsordnung – dem Schutz der Würde eines jeden Menschen.“
Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs, hatte erklärt, die Abschiebung des jungen Mannes erfülle sie mit großer Sorge. „Kirchenasyl ist keine leichtfertige Entscheidung, sondern eine Form des humanitären Schutzes“, meinte Fehrs.
„Kirche steht nicht über dem Recht“
Grote erklärte, seine Behörde räume den Kirchen die Möglichkeit ein, Menschen zu benennen, die schon alle rechtsstaatlichen Verfahren durchlaufen haben, bei denen die Kirche aber dennoch eine besondere Härte erkenne. Der Fall werde dann noch einmal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geprüft. Erkenne das Bundesamt die Einwände aber nicht an, müsse der Betroffene das Kirchenasyl verlassen. Dieser Teil einer Vereinbarung mit den Kirchen aus dem Jahr 2015 werde gern vergessen. Das Kirchenasyl werde auch bei einer Ablehnung des Bundesamtes regelmäßig nicht beendet. „Das ist ein Problem, denn: Die Kirche steht nicht über dem Recht“, sagte Grote.
Der 29-jährige Afghane hatte nach Angaben der Innenbehörde nach seiner Ausreise aus Afghanistan vor neun Jahren zunächst bei Angehörigen in Schweden gelebt und dort einen Asylantrag gestellt. Der sei abgelehnt worden. Deshalb sei der Mann im Frühjahr dieses Jahres nach Deutschland gekommen. Ein erneuter Antrag wurde mangels Zuständigkeit vom Bamf abgelehnt. Daraufhin hatte sich der Mann im Sommer ins Kirchenasyl begeben.